Alto contrasto
wird das Ein- und Ausgangsregister der Abfällen mit den (s.g. "alten") Modellen des M.D. 148/1998 in Papierform geführt und bei den Handelskammern gemäß Artikel 190 des Gesetzesdekrets 152/2006 vidimiert.
Ab diesem Zeitpunkt können die "alten" Modelle nicht mehr verwendet werden, auch wenn sie bereits vidimiert wurden. Nicht verwendete Seiten müssen durchgestrichen und annulliert werden.
Ab dem 13. Februar 2025 und bis zur Eintragung im RENTRI können Betreiber, deren Eintragungspflicht erst später beginnt (was die Umstellung auf das digitale Register zur Folge hat), das Ein- und Ausgangsregister in Papierform beibehalten.
Dies betrifft folgende Betreiber:
Sie müssen das neue Modell verwenden, das ab dem 4. November 2024 vom RENTRI-Portal heruntergeladen werden kann und bei der Handelskammer vidimiert werden muss.
Die erste Bewegung, die im neuen Ein- und Ausgangsregister eingetragen wird, folgt der fortlaufenden Nummerierung im "alten" Register.
Die Register in Papierform müssen während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums aufbewahrt werden, auch dann, wenn der Betreiber verpflichtet ist, das Ein- und Ausgangsregister in digitaler Form zu verwenden.
Die ausgedruckten Seiten müssen bei der Handelskammer vidimiert und anschließend manuell oder mit Hilfe einer Verwaltungssoftware ausgefüllt werden.
Weitere Einzelheiten über die Führung und den Ausdruck des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters in Papierform finden Sie in den Richtlinien "Druck eines Musters des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters", angeführt in den Richtlinien, die mit Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 genehmigt und auf der Website des RENTRI veröffentlicht wurden.
Die Richtlinien erläutern, wie das Ein- und Ausgangsregister in Papierform in der Zeit vom Inkrafttreten des M.D. Nr. 59 vom 4. April 2023 bis zum Zeitpunkt der Eintragung ins RENTRI geführt werden kann.