Alto contrasto
Das Nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ist eingerichtet beim Ministerium für Umwelt-, Boden- und Meeresschutz und setzt sich aus einem Nationalen Komitee und den Regionalsektionen sowie den beiden Landessektionen der autonomen Provinzen Trient und Bozen zusammen.
Das Verzeichnis wurde mit Art. 212 der G.V. Nr. 152 vom 3. April 2006 eingerichtet und ist vom MD Nr. 120 vom 3. Juni 2014 sowie den Beschlüssen und Rundschreiben des Nationalen Komitees geregelt:
Die Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung, für welche die Pflicht zur Eintragung in das Verzeichnis besteht werden in Kategorien von 1 bis 10 und in Größenklassen entsprechend der ausgeübten Tätigkeit unterteilt.
Für jede einzelne Eintragungskategorie und -klasse sind spezifische Voraussetzungen vorgesehen (persönliche, technische und finanzielle Voraussetzungen):
Die Figur des technischen Verantwortlichen ist für bestimmte Eintragungskategorien zwingend vorgesehen und muss über spezifische Voraussetzungen verfügen:
Unternehmen und Körperschaften müssen für die Eintragung in das Verzeichnis einen entsprechenden Antrag um Eintragung auf telematischem Wege einreichen:
Anträge um Änderung, Erneuerung und Löschung der Eintragung müssen ebenfalls telematisch eingereicht werden.
Den telematischen Anträgen sind eine Reihe von Unterlagen beizulegen: