Alto contrasto
Die "Hersteller" müssen, innerhalb 31. März eines jeden Jahres, die Angaben zu den im Vorjahr auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Batterien und Akkumulatoren melden!
Auf der Internet-Seite www.registropile.it steht ein entsprechendes Übersichtsblatt (in italienischer Sprache) zur Verfügung.
Was die zur Jahresmeldung verpflichteten Unternehmen betrifft, wird folgendes mitgeteilt:
Die Einreichung der Jahresmeldung erfolgt telematisch über das Portal des PILE-Registers.
Sanktionen
Im Sinne des Art. 25, Abs. 3 der G.V. 188/2008 werden die „Hersteller“, die nicht innerhalb des vorgeschriebenen Termins dem Register die vorgesehenen Informationen mitteilen oder dieselben unvollständig oder ungenau angeben, mit einer Geldbuße von 2.000 bis zu 20.000.- Euro bestraft.