Alto contrasto
Erzeuger von Abfällen sind:
Es sind 3 Zeitfenster vorgesehen, innerhalb der sich die Erzeuger eintragen müssen:
Ab dem 15. Dezember 2024 und innerhalb 13. Februar 2025 tragen sich ein:
Ab dem 15. Juni 2025 und innerhalb 14. August 2025 tragen sich ein:
Ab dem 15. Dezember 2025 und innerhalb 13. Februar 2026 tragen sich ein:
Die Anzahl der Mitarbeiter wird auf der Grundlage der zum 31. Dezember des Vorjahres im Unternehmen tätigen Personen berechnet, die in einem Abhängigkeitsverhältnis aufgrund eines Arbeitsvertrages stehen und ein Entgelt erhalten.
Die Anzahl der Mitarbeiter wird dem RENTRI durch das Handelsregister bereitgestellt; sie bezieht sich auf das gesamte Unternehmen und nicht auf die einzelne Betriebsstätte. Sollte die vom Handelsregister bereitgestellte Anzahl der Beschäftigten nicht aktuell sein, kann diese zum Zeitpunkt der Eintragung in das RENTRI oder bei Zahlung der Jahresgebühren geändert werden.
Für die Berechnung der zum 31. Dezember des Vorjahres vorhandenen Mitarbeiter wird präzisiert, dass Teilzeit- und Saisonbeschäftigte als Bruchteile von Arbeitseinheiten zählen, wie im Ministerialdekret vom 18. April 2005 festgelegt.
Hinsichtlich des Inhabers und der Gesellschafter wird davon ausgegangen, dass diese nur dann mitzuzählen sind, wenn sie ebenfalls als Angestellte des Unternehmens eingestuft sind, d. h. im Lohnbuch des Unternehmens stehen..