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Das chronologische Ein- und Ausgangsregister muss ab den folgenden Terminen ausschließlich digital geführt werden:
Das chronologische Ein- und Ausgangsregister wird ausschließlich in digitaler Form geführt und über die Zuweisung eines eindeutigen Kodexes, durch den über RENTRI zugänglichen digitalen Vidimationsdienst der Handelskammern, digital vidimiert.
Die Betreiber können das Register in digitalem Format führen:
Der Betreiber kann entscheiden, das chronologische Ein- und Ausgangsregister bereits vor den im Dekret Nr. 59 vom 4. April 2023 festgelegten Fristen in digitaler Form zu führen, wobei er sich dafür im RENTRI eintragen muss und allen Verpflichtungen unterliegt, die sich aus der Eintragung ergeben.
Subjekte, die beabsichtigen ihre eigenen Verwaltungssysteme zu verwenden, um das Ein- und Ausgangsregister digital zu führen, können sich auf die nachstehend aufgeführten Richtlinien beziehen, die mit Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 genehmigt und auf der Website von RENTRI veröffentlicht wurden:
RENTRI stellt den einzelnen Betreibern, die nicht über ein Verwaltungssystem zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters verfügen, einen Hilfsdienst zur Verfügung, der es ihnen ermöglicht, ihrer Verpflichtung zum Ausfüllen und Vidimieren des Registers in digitaler Form nachzukommen.
Der Dienst ermöglicht es den Betreibern, die für die Übermittlung der Daten aus dem chronologischen Ein- und Ausgangsregister an RENTRI erforderlichen Vorgänge durchzuführen.
Weitere Informationen zur Funktionsweise finden Sie in der Richtlinie 15 (Modalità Operativa 15) "Servizio di supporto per l’assolvimento degli obblighi relativi alla trasmissione dei dati del registro cronologico di carico e scarico”, die in den mit Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 genehmigten und auf der Website von RENTRI veröffentlichten Richtlinien festgelegt ist.