Alto contrasto
Der Antrag zur Durchführung einer Schlichtung kann sowohl in deutscher als auch italienischer Sprache verfasst und abgegeben werden. Das Verfahren kann ebenso sowohl auf Deutsch als auch auf Italienisch geleitet werden.
Der Antrag kann zu jeder Zeit von der antragsstellenden Partei zurückgezogen werden.
Das Einigungsprotokoll stellt keinen Vollstreckungstitel dar; um dies zu erwirken, muss beim zuständigen Gericht die Bestätigung eingeholt werden.
Der Schlichter kann das Verfahren als abgeschlossen erklären, wobei er das Sekretariat beauftragt, die Parteien davon in Kenntnis zu setzen:
Das Schlichtungsverfahren kann eingeleitet werden
Das Verfahren kann wie folgt eingeleitet werden
Das Verfahren wird beim Sekretariat mittels eines vollständigen Antrags hinterlegt, wobei die entsprechenden Vordrucke zu verwenden sind.
Gemäß der Bestimmung des Art. 141-bis Abs. 2 des Legislativdekrets 206/2005 schließt die Schlichtungsstelle ADR-Consumer, vorbehaltlich anderer Vorschriften aus anderen anwendbaren Gesetze oder der Beschlüsse von Behörden, welche den Bereich regeln, die Behandlung von bestimmten Streitfällen aus, wenn:
Gegenständliche Schlichtungsstelle ADR-Consumer behandelt keine Streitfälle, welche im Internet erworbene Güter oder Dienstleistungen betreffen (E-Commerce), unbeschadet der Übereinkommen zwischen der Handelskammer Bozen und anderen anerkannten Einrichtungen sowie unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips im weitesten Sinne.