Alto contrasto
Als regelmäßig Auslandsgeschäfte tätigend gilt jenes Unternehmen oder jenes Rechtssubjekt, welches den Nachweis von zumindest eines der nachstehenden Voraussetzungen, durch entsprechende Dokumentation nachgewiesen, laut Rundschreiben des Ministeriums für gewerbliche Aktivitäten 3576/C vom 06.05.2004 (PDF 371 kB - nur in italienischer Sprache):
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15