Alto contrasto
Die Ausstellung der Freiverkaufsbescheinigung erfolgt als Ausdruck im Betrieb.
Die Bescheinigung wird als digital signiertes Dokument erstellt.
Der Antragsteller erhält zwei separate PDF-Dateien:
Die Dateien zum Ausdruck werden auf drei Arten zur Verfügung gestellt:
Die ZEP- und E-Mail-Adressen sind jene, die im Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb oder im Antrag auf Änderung der Kontaktdaten angegeben wurden.
Der Ausdruck in der Handelskammer ist grundsätzlich nicht vorgesehen und erfolgt (bis auf Weiteres) nur in einem einzigen Ausnahmefall:
Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Hinweise zur Bearbeitung" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Nachweise für die Notwendigkeit der Apostille einzufordern.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15