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Die Mediation ist ein Verfahren, das eine kostengünstige, schnelle und wirksame Konfliktlösung ermöglicht. Dabei begleitet ein unabhängiger Mediator oder eine unabhängige Mediatorin die Konfliktparteien in ihrem Lösungsvorgang.
Die Parteien können bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen sowohl Pflichtmediationen als freiwillige Mediationen durchführen. Sie übernimmt ebenfalls Mediationen, die von einem Richter oder einer Richterin angeordnet werden. Die Mediationsstelle behandelt auch Mediationen, die auf einer entsprechenden Vertragsklausel oder Statutsklausel beruhen.
Bei einer Pflichtmediation ist die Begleitung durch einen Anwalt oder eine Anwältin für alle Parteien verpflichtend. Auch wenn die Mediation auf Anordnung eines Richters oder einer Richterin erfolgt, besteht Anwaltspflicht. Bei einer freiwilligen Mediation hingegen steht es den Parteien frei, ob sie sich rechtlich begleiten lassen möchten.
Folgende Materien gehören zur sog. „Pflichtmediation“:
Zur Freiwilligen Mediation gehören beispielsweise Mediationen in den wirtschaftlichen Bereichen, die Schadenersatzforderungen und Familienmediationen.
Es gibt auch die Möglichkeit, mit einer Mediation Konflikte im Bereich Verbraucherschutz und grenzüberschreitende Streitigkeiten gemäß Art. 2 der EU-Richtlinie 2008/52 zu lösen.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Mediatorinnen und Mediatoren der Handelskammer Bozen können die Mediationen in deutscher oder italienischer Sprache führen. Die Mediation kann auch auf Englisch abgehalten werden, wenn Mediatorinnen und Mediatoren verfügbar sind, die diese Sprache beherrschen.
Die Formulare und Unterlagen, die vom Sekretariat zur Verfügung gestellt werden, sind in deutscher und italienischer Sprache verfügbar.
Was ist eine Mediation?