Ausdruck im Betrieb – verpflichtendes Verfahren

Der Ausdruck im Betrieb ist ein verpflichtendes Verfahren.

Antrag auf Ermächtigung

Um den Ausdruck im Betrieb nutzen zu können, muss zunächst eine Ermächtigung beantragt werden.
Nach Erteilung der Ermächtigung können telematische Anfragen versendet werden.
Sobald die Dokumente von der Handelskammer ausgestellt wurden, erhalten Sie mindestens eine PDF-Datei zum Ausdruck.

Flexibilität beim Ausdruck

  • Die Dateien können per E-Mail weitergeleitet werden
  • Der Ausdruck der Dokumente kann auch im Zielland des Exports erfolgen

Jetzt Ermächtigung beantragen und telematisch starten!

Zusätzliche Anträge

Nachträgliche Änderung der erforderlichen Kontaktdaten beim Ausdruck im Betrieb

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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel
0471 945 653
Orari d'apertura

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15