Alto contrasto
Die Ausstellung des Sichtvermerks erfolgt digital als Ausdruck im Betrieb.
Ein Sichtvermerk wird als digital signiertes Dokument erstellt.
Der Antragsteller erhält eine PDF-Datei, die auf der Rückseite des Dokuments ausgedruckt wird, für das der Sichtvermerk beantragt wurde.
Je nach Vorhandensein der Legalisierung (legalizzazione – ex-UPICA) enthält die Datei:
Die ZEP- und E-Mail-Adressen sind jene, die im Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb oder im Antrag auf Änderung der Kontaktdaten angegeben wurden.
Der Ausdruck in der Handelskammer ist grundsätzlich nicht vorgesehen und erfolgt (bis auf Weiteres) nur in einem einzigen Ausnahmefall:
Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Hinweise zur Bearbeitung" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Nachweise für die Notwendigkeit der Apostille einzufordern.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15