Bürgerzugang

 

Der Bürgerzugang ermöglicht es jedem, auf Daten, Dokumente und Informationen der öffentlichen Verwaltung zuzugreifen, ohne ein entsprechendes Interesse belegen zu müssen (siehe dazu Art. 5 des G.v.D. Nr. 33 vom 14. März 2013).

Antragsformular auf einfachen Bürgerzugang

Register der Bürgerzugänge

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Kontakt

Transparente Verwaltung

Dr. Daniel Hofmann

0471 945 631