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Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften, örtliche Körperschaften und Gemeinden können sich zusammenschließen, um auf lokaler Ebene Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, zu nutzen und zu „teilen“. Dadurch sollen ökologische, wirtschaftliche und/oder soziale Vorteile ohne jegliche Gewinnabsicht erzielt werden.
Die wichtigsten Formen von Energiegemeinschaften sind:
Was ist eine Erneuerbare Energiegemeinschaft?
Eine EEG ist ein Zusammenschluss zwischen Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen, Genossenschaften, örtlichen Körperschaften und Gemeinden, die das Ziel verfolgen, gemeinsam Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und zu verbrauchen. Dabei geht es nicht darum, Gewinne zu erwirtschaften, sondern ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinschaft zu erzielen. Mit den Erneuerbaren Energiegemeinschaften sollen das Gemeinwohl gefördert und die Abhängigkeit von umweltschädlichen fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Den Erzeuger/innen verbleibt zudem der Strom, der aus erneuerbaren Quellen erzeugt, aber nicht für den Eigenverbrauch genutzt wurde und zu Marktbedingungen bewertet werden kann. Für die entsprechenden Energiemengen kann beim Energiedienstleister (GSE) um den Zugang zu den wirtschaftlichen Bedingungen für die Abnahme des erzeugten Stroms zu einem festgesetzten Preis („ritiro dedicato“) angesucht werden.
Für EEG mit Produktionsanlagen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner/innen ist auch ein Kapitalbeitrag vorgesehen. Dieser beträgt 40 % der Investitionskosten und wird über den Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) gedeckt.
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Strom erzeugen, verwenden und „teilen“