Alto contrasto
Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten durch die Gewährung von Verlustbeiträgen.
Welche Gesuche wurden genehmigt?
Wir weisen Sie darauf hin, dass der gewährte Beitrag von Amts wegen widerrufen wird, sollte sich im Zuge des Verwaltungsverfahrens herausstellen, dass Ihr Unternehmen zugleich Beitragsempfänger und Anbieter von Gütern, Dienstleistungen und Beratungen ist (s. Art. 6 Abs. 1 der Ausschreibung).
Die Handelskammer Bozen behält sich vor, vom Antragsteller Ergänzungen jeglicher Art anzufragen, die für eine vollständige Prüfung des Gesuches notwendig sind. Alle diesbezüglichen Mitteilungen werden an die genannte PEC Adresse des Antragstellers versendet. Bei fehlender Ergänzung des Gesuches innerhalb der angegebenen Frist verfällt das Recht auf Beitragsgewährung.
Muss ich Änderungen im Projekt mitteilen?
Etwaige Änderungen am Projekt oder an den im Antrag angegebenen Ausgaben müssen mit einer entsprechenden Begründung vor der Vorlage der Abrechnung an die Adresse grants@bz.legalmail.camcom.it gemeldet und genehmigt werden.
Achtung: Es wird darauf hingewiesen, dass auf keinen Fall Anträge und Änderungen in Bezug auf bereits getätigte Ausgaben angenommen werden.
Innerhalb wann sind die Abrechnungsunterlagen zu übermitteln?
Innerhalb der folgenden Fristen können die Abrechnungsunterlagen übermittelt werden:
NEU - Verlängerung der Frist
Welche Unterlagen müssen übermittelt werden?
Die Übermittelung der Abrechnung seitens des Beitragsempfängers erfolgt über einen telematischen Antrag, der über die Plattform RESTART eingereicht werden muss. Der digitale Antrag muss vom Inhaber/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens (oder vom Vermittler, der vom Unternehmen im GESUCH angegeben wurde) digital unterzeichnet werden.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
Achtung: Die Kopie der Rechnung und der Nachweis der erfolgten Bezahlung der Rechnung müssen vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder Anbieter digital unterschrieben sein.
Der Antrag auf Auszahlung, der Abschlussbericht und der Bericht zum Self-Assessment müssen vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben sein.
Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an.
Wann wird der Beitrag ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt erst nach der Übermittlung der Abrechnungsunterlagen seitens des Beitragsempfängers über die Plattform RESTART.
Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
PID-Digitales Unternehmen
digital@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 691, -664
Verwaltungstechnische Fragen
beitraege@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 518, -738
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