Alto contrasto
Ist der Käufer ein Verbraucher, sind zusätzlich zu den oben angeführten Informationen auch noch folgende Informationen vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Form an den Verbraucher zu geben (Art. 49 CDC:
Sämtliche Informationen müssen dem Verbraucher schriftlich, dauerhaft, in klarer und verständlicher Sprache VOR dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.
Idealerweise werden sie daher auf der Homepage veröffentlicht bzw. schriftlich via E-Mail dem Verbraucher zugesendet. Werden die Informationen nicht vollständig bzw. nicht korrekt erteilt, fallen Verwaltungsstrafen an! Bei fehlender Information über die Zusatzkosten bzw. Kosten für die Rücksendung der Ware bei Ausübung des Rücktrittsrechts bleiben die Kosten zu Lasten des Gewerbetreibenden. Es liegt im Interesse des Gewerbetreibenden, die Erteilung der Informationen beweisen zu können: Der Verkäufer muss beweisen, die Mindestinformationen erteilt zu haben!