Alto contrasto
Grundsätzlich sind für den Start einer online ausgebübten Handelstätigkeit dieselben administrativen Schritte wie bei der Eröffnung einer „normalen“ Handelstätigkeit notwendig. Auch die evtl. notwendigen beruflichen Voraussetzungen und Lizenzen sind dieselben wie bei einem stationären Verkauf der Waren. Der Unterschied liegt grundsätzlich nur im Vertriebskanal: es wird digital, nicht stationär verkauft.
Folgende administrative Schritte sind daher für die Gründung eines Unternehmens zum Betreiben eines Onlineshops zwingend notwendig:
Bereits vor der Durchführung dieser Meldungen müssen grundlegende Entscheidungen getroffen werden, wie z. B. in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt werden soll oder ob ein begünstigtes Steuersystem angewandt werden kann. Auch die Leistungen eines Notars bzw. Steuerberaters müssen gegebenenfalls bereits vorab in Anspruch genommen werden, weil z. B. das Statut einer GmbH erstellt werden muss.
Zusätzlich zu den oben angeführten Meldungen bei Gemeinde und Handelskammer sind eventuelle weitere Meldungen zu machen bzw. Lizenzen einzuholen. Hierzu einige Beispiele:
Gerne können Sie uns für eine ausführliche Beratung zum Thema Unternehmensgründung kontaktieren!
Wie gründe ich ein Unternehmen zur Führung eines Onlineshops?