Alto contrasto
Soweit di Parteien, die nicht Verbraucher sind, nichts anderes bestimmen, muss der Gewerbetreibende die folgenden Informationen klar und deutlich vor der Abgabe der Bestellung liefern:
Diese Informationspflicht betrifft nicht die Verträge, die ausschließlich durch den Austausch von Emails oder durch damit vergleichbare individuelle Kommunikation abgeschlossen werden.
Die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dem Nutzer so zur Verfügung gestellt werden, dass er sie speichern und reproduzieren kann.